App statt Stechuhr

Arbeitszeiterfassung wird zur Pflicht

Zeiterfassungssysteme werden bald verpflichtend.Foto: clockin

Münster (ABZ). – Die Stechuhr kommt im 21. Jahrhundert zurück und wird verpflichtend. So entschied im letzten Jahr der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Mitgliedsstaaten der EU werden daher aufgefordert, Unternehmen zu einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen Zeiterfassungssystem zu verpflichten. Dies werde in Deutschland voraussichtlich in diesem Jahr umgesetzt werden, so das Softwareunternehmen clockin, das mobile Zeiterfassung anbietet. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit der Thematik auseinandersetzen, rät es.

Denn jedes Unternehmen müsse ab der Verabschiedung des Gesetzes die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter nachvollziehbar erfassen. "Lösungen wie clockin sind extrem einfach in der Bedienung und auch die Erst-Einrichtung ist in der Regel in wenigen Minuten erledigt", erklärt Geschäftsführer Frederik Neuhaus. Sein Unternehmen wirbt damit, bis zu 20 Stunden und mehr in der Woche an Verwaltungszeit einzusparen.

Bei der zettellosen Lösung aus Münster handelt es sich um ein App-basiertes System mit Anbindung an ein Büro-Center im Browser-Format. Im letzteren laufen alle Daten der mobilen Endgeräte zusammen. Hier findet sich eine laufend in Echtzeit aktualisierte Übersicht der Kunden, des Personals und ihrer Mobilgeräte. Unter dem Reiter des jeweiligen Mitarbeiters werden sämtliche Arbeitszeiten aus der App lückenlos aufgelistet. Die Daten können automatisiert an die Lohnbuchhaltung oder den Steuerberater gegeben werden. "Mit unserem System müssen Mitarbeiter keine Zettel mehr schreiben und der Chef muss diese nicht mehr mühsam einzeln entziffern und in die Excel-Tabelle tippen", so Neuhaus.

Die Mitarbeiter brauchen sich nur vor Ort in das richtige Projekt oder den richtigen Auftrag einbuchen und das clockin-System übernimmt alles Weitere. Pausenzeiten und Fahrzeiten werden sofort ins Büro übermittelt. Der Zeitaufwand, den Mitarbeiter zum Erfassen auf den Stundenzetteln aufbringen mussten, entfällt komplett. Auch die Zusammenfassung der Arbeitszeit am Monatsende ist einfach. Eine Nachkalkulation durch projektbezogene Zeiterfassung ist ebenso möglich wie eine automatisierte Datenauswertung. Alle Funktionen des Systems werden den Regelungen des Mindestlohngesetzes sowie den Zollkontrollen gerecht, so das Unternehmen.

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