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Neues Blog soll GaLaBau-Unternehmen ein Gesicht geben

Im GaLaBau-Blog werden in loser Folge Unternehmer aus den zwölf Landesverbänden mit innovativen Projekten und Maßnahmen vorgestellt.Foto: BGL

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) hat unter dem Namen "Das GaLabau-Blog" einen eigenen Verbandsblog gelauncht. Ab sofort geben Unternehmerpersönlichkeiten aus den Landesverbänden in regelmäßig erscheinenden Blogartikeln einen Einblick in ihren beruflichen Alltag und damit in die Vielfältigkeit der GaLaBau-Branche.

"Unser Ziel ist es, mit dem GaLaBau Blog den Unternehmen ein Gesicht im Netz zu geben und digitale Sichtbarkeit zu schaffen", erklärte BGL-Präsident Lutze von Wurmb. "Wir möchten den Lesern einen Blick hinter die Kulissen des unternehmerischen Alltags gewähren und die Menschen in der Branche mit all ihren persönlichen Facetten vorstellen." Mit den Beiträgen solle kontinuierlich und authentisch die Vielfältigkeit der GaLaBau-Branche gezeigt werde.

Das neue Blog wird deshalb alle zwei bis drei Wochen neue Blogartikel veröffentlichen, die innovative Projekte und die vielfältigen Aufgabengebiete und Lösungsansätze in den GaLaBau-Betrieben aufzeigen: Von der Mitarbeiterbindung, dem Einsatz digitaler Hilfsmittel im betrieblichen Alltag bis hin zum betrieblichen Gesundheitsmanagement oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Betrieb selbst. Denn die Vielfältigkeit des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus spiegelt sich auch in den Unternehmerpersönlichkeiten wider, die ihre unterschiedlichen Ideen, Werte und Leidenschaften einbringen.

Jeder Betrieb ist anders und findet eigene Lösungen für die Herausforderungen der Branche. Wie das ganz konkret aussehen kann, können Interessierte ab sofort unter galabau-blog.de erfahren. Zusätzlich zu den persönlichen Blogartikeln der Unternehmer wird das GaLaBau-Blog mit Hintergrundartikeln von Experten zu den einzelnen Themenbereichen ergänzt, um so auch aus der Expertenperspektive Impulse und Anregungen für den interessierten Leser in und außerhalb der Branche bereitzuhalten. BGL